Kontraindikationen/Rechtliches
Kontraindikationen für Hypnose sind:
- akute Thrombose
- vor kurzem erfolgter Herzinfarkt oder Schlaganfall
- Epilepsie
- Schwangerschaft
- akute psychotische Erkrankungen (Wahnvorstellungen/Halluzinationen)
- starke Schwerhörigkeit
- geistige Behinderung, Demenzerkrankung
- schwerwiegende Erkrankungen des zentralen Nervensystems, z. B. Morbus Parkinson
- endogene Depression
- starker Husten
Kontraindikationen für geistig-energetisches Heilen sind:
wie bei Hypnose - jedoch mit Ausnahme von starker Schwerhörigkeit, geistiger Behinderung und Demenzerkrankung
Rechtliches
Ich weise darauf hin, dass die von mir angebotenen Verfahren keine professionelle ärztliche Beratung oder Behandlung ersetzen.
Ein Heilversprechen wird nicht abgegeben.
Ich behalte mir das Recht vor, Behandlungen in bestimmten Fällen abzulehnen.
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