Kontraindikationen/Rechtliches

Kontraindikationen für Hypnose sind:

  • akute Thrombose
  • vor kurzem erfolgter Herzinfarkt oder Schlaganfall
  • Epilepsie
  • Schwangerschaft
  • akute psychotische Erkrankungen (Wahnvorstellungen/Halluzinationen)
  • starke Schwerhörigkeit
  • geistige Behinderung, Demenzerkrankung
  • schwerwiegende Erkrankungen des zentralen Nervensystems, z. B. Morbus Parkinson
  • endogene Depression
  • starker Husten

Kontraindikationen für geistig-energetisches Heilen sind:
wie bei Hypnose - jedoch mit Ausnahme von starker Schwerhörigkeit, geistiger Behinderung und Demenzerkrankung


Rechtliches

Ich weise darauf hin, dass die von mir angebotenen Verfahren keine professionelle ärztliche Beratung oder Behandlung ersetzen.
Ein Heilversprechen wird nicht abgegeben.
Ich behalte mir das Recht vor, Behandlungen in bestimmten Fällen abzulehnen.

 

Bildnachweis

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